Es gibt bekanntlich zwei Opfergruppen: Deutsche und Andere. In dieser Zweiteilung gibt es Kontinuität. Ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit zeigt es, denn während sich das österreichische Staatsoberhaupt über die Opfer der Ausländerkriminalität ausschweigt, pilgert der alte Raucher nach Israel um dem Schuldkult zu frönen.
Wenn die herrschende Kaste schon das derzeitige Leid unseres Volkes nicht interessiert, kann man von ihnen auch nicht erwarten, dass sie der Opfergang nach der 45er-Katastrophe interessiert. Sie gehen aber noch einen Schritt weiter. Bekanntlich hält sich die ÖVP im austriakischen Staat eine eigene Justiz. Die ÖVP-Justiz ist laut einem Medienbericht am Donnerstag ausgerückt, um mittels menschenrechtswidrigem Verbotsgesetz gegen Völkerverständigung aufzutreten:
„Radl, der zuletzt 2012 in Graz vor Gericht stand, soll laut Anklage unter Anleitung seines Vertrauten Küssel die inhaltliche Ausrichtung der Homepage redaktionell mitgestaltet haben. So soll er dazu ein ‚Grundsatzdokument‘, das die nationalsozialistische Ausrichtung der Seite dokumentieren soll, vor dessen Veröffentlichung gegengelesen und redigiert haben. Dazu wurde auf seinem Computer ein E-Mail von Küssel sichergestellt, der ihm den Text bereits zusandte, der eine Vereinbarung mit der tschechischen rechtsextremen Bewegung ‚Narodni Odpor‘ (Nationaler Widerstand) darstellen sollte.“
Bei unserer Recherche über besagtes „Grundsatzdokument“ haben wir folgendes gefunden:
„Als zweiter Redner folgte der Dresdner Aktivist Maik Müller. Er griff das Motto des Tages noch einmal auf und machte vor allem im Bezug auf die deutschen Ostgebiete deutlich, dass die derzeitige Auseinandersetzung mit der momentan in den besetzten Gebieten lebenden Bevölkerung noch viel zu stark mit Vorurteilen behaftet sei. Ohne den eigenen territorialen Anspruch aufzugeben bedürfe es dennoch der Aufklärung und Kommunikation, so Müller weiter, der damit auch auf die gemeinsame grundlegenden Vereinbarung zwischen böhmisch/mährischen und deutschen Kameradengruppen aus dem Jahre 2009 verwies. Dort heißt es unter anderem: ‚Die Beneschdekrete sind aufgrund der völkerrechtswidrig ausgeübten. Machtwillkür der alliierten Siegermächte sowohl der deutschen, als auch der böhmisch/mährischen (tschechischen) Bevölkerung oktruiert worden. Wir sehen sie daher (ex tunc) als null und nichtig an.‘ Mit Hinblick darauf, dass die Dekrete bis heute Bestandteil der Verfassung der heutigen Tschechei sind und jeder Angriff auf dieselbe mit hohen Strafen verfolgt werde, müsse diese Vereinbarung richtig eingeordnet werden, so Müller abschließend.“
Was der Redner am Preußentag 2011 noch nicht wissen konnte: Acht Jahre später wird auch in Österreich die Aufhebung der Beneschdekrete mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht und als nationalsozialistisch eingestuft werden!
„Inhaltlich konnte sich Radl auch bei der Verhandlung mit dem Inhalt identifizieren. ‚Ich halte das für meine menschliche Pflicht, zur Aufhebung der Benes-Dekrete beizutragen‘, sagte er in seinem Anfangsstatement und: ‚Wenn die Frau Staatsanwältin meint, das wäre nationalsozialistisch, dann stellen Sie den Nationalsozialismus positiv dar.‘ Auch gegen Ende der Verhandlung sprach er vom ‚Völkermord an den Sudetendeutschen‘ durch ‚antifaschistische Horden‘.“
Mit seinen Ausführungen befindet sich Radl in bester Gesellschaft. Der FPÖ-Mann und Historiker, Dr. Gerhard Kurzmann, hat in der Nationalratssitzung vom 18. November 2009 ebenfalls die Aufhebung der Beneschdekrete gefordert.
Zu Recht?

Wie in von der Sowjetmacht besetzten Gebieten üblich, wurden Genehme, Erpressbare und Kommunisten in den höchsten Ämtern des Staates installiert. Hierzu sagte die Publizistin Sidonia Dedina am 21. Oktober 2000 auf der Landeskulturtagung des BdV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen:
„Die Nachkriegsregierung der Tschechoslowakei fiel vom Himmel oder kam aus der Hölle.“
Das Lesen ihrer damaligen Rede macht sicher: Sie kam aus der Hölle!
Zu den Opfern des Völkermordes führt sie aus:
„Etwas merkwürdig scheint mir ein bis heute geführte Streit über die Zahl der Opfer der Vertreibung, nachdem mehrere neutrale Quellen, das Deutsche Rote Kreuz wie auch der Bundesdeutsche Suchdienst, auf mehr als 250.000 Tote kommen. Leider scheint mir die Angabe sehr wahrscheinlich, nachdem ich Berichte über die Pogrome von Außig, von Brünn, von Landskron, im dem Todesmarsch von Brünn oder in mehr als 1.000 Internierungs- und Arbeitslagern gelesen, gehört und verglichen habe. Unverständlich ist, wie heute noch gewisse Historiker, deutsche wie tschechische, die Opferzahlen herunterzudrücken versuchen, als könnten sie irgend jemandem nachträglich dadurch das Leben zurück geben.“
Für ein österreichisches Gericht ist es der Anklageschrift der parteipolitisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft folgend also nationalsozialistisch und damit strafbewährt, sich für die Abschaffung von Dekreten auszusprechen, auf deren Grundlage mehr als 250.000 Deutsche ermordet und fast drei Millionen vertrieben wurden. (vgl. Heinz Nawratil: „Schwarzbuch der Vertreibung 1945 bis 1948: Das letzte Kapitel unbewältigter Vergangenheit“, 4. Aufl.; Universitas Verlag, München 1999; S. 73 ff.)
Wer säubert die Justiz?


